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20.03.2024 Informationen für PraxisTeamS

Telefonische Krankschreibung dauerhaft möglich

Ab dem 07.12.2023 haben Vertragsärzte jetzt dauerhaft die Möglichkeit, Patienten mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese krankzuschreiben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen.

Seitens des Gesetztgebers, gibt es Überlegungen, den Nachweis der Erkrankung des Kindes für die ersten Tage der Erkrankung neu zu regeln. Um einer möglichen Regelung nicht vorzugreifen, wurde die Vereinbarung zur telefonischen Anamnese bei Erkrakung eines Kindes vorerst bis 30. Juni 2024 befristet. 

AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese

AU-Bescheinigung eines Kindes nach telefonischer Anamnese ( vorerst befristet bis 30. Juni 2024)